Garantiebedingungen
1. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit dem Tag des Versands und beträgt 24 Monate.
2. Innerhalb dieser Frist werden sämtliche Reparaturen aufgrund von Mängeln, die nachweisbar durch den Hersteller entstanden sind, kostenlos durchgeführt (bei Einhaltung der Baubereitschaft).
Garantieverfall und Garantieausschluss
1. Garantieansprüche verfallen, soweit sie innerhalb der Garantiefrist nicht geltend gemacht werden.
2. Jeglicher Anspruch auf Garantieleistung ist für jene Schäden ausgeschlossen, die durch eine unsachgemäße Benutzung oder Behandlung des Kunden hervorgerufen wurden.
3. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind solche Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Montage durch nicht autorisiertes Fachpersonal entstanden sind.
4. Die Garantie bezieht sich weder auf äußere Einwirkungen, z.B. Schäden durch Witterungseinflüsse (Überbelastung durch übermäßige Schneelast, Hagel und Wind), noch auf mechanische Beschädigungen, die durch den Kunden oder eine andere (dritte) Person verursacht wurden.
5. Die Garantie verfällt augenblicklich im Falle von nicht autorisierten Abänderungen und Reparaturen, die nicht durch den Erzeugerbetrieb vorgenommen wurden, sowie bei Nichteinhaltung der Garantiebedingungen.
6. Die Garantie bezieht sich weder auf den Verschleiß, der durch normale Abnutzung üblicherweise entsteht, noch auf Beschädigungen, die durch eine unsachgemäße oder grobe Behandlung verursacht wurden.
7. Die Garantie bezieht sich nicht auf den Oxidationsverschleiß (sog. Verzunderung) der Oberfläche aus rohem, rostfreiem Stahl und Aluminium aufgrund der Überschreitung des empfohlenen pH-Wertes oder des freien und gebundenen Chlors im Poolwasser.
8. Die Garantie bezieht sich nicht auf außergewöhnliche Umwelteinflüsse.
9. Von der Garantie ausgeschlossen sind mikroskopische Risse der eloxierten Profiloberfläche, die beim Verrollen der Profile entstehen können, und die damit verbundene Farbänderung derselben.
10. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Bildung von Kondenswasser in den Kammern der Polycarbonatfüllungen.
11. Das finanzielle Risiko im Hinblick auf eine Beschädigung des Pools und des Wirblers kann durch den Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrags gegen all jene Schäden, die durch Einwirkung von außergewöhnlichen Witterungseinflüssen entstehen, reduziert werden.